Garantie- und Gewährleistungsbedingungen (Hardware)
(Diese Bedingungen gelten für alle B2B-Käufe von Hardware bei hotsplots GmbH)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) sowie die freiwillige, herstellerabhängige Garantie für sämtliche Hardware-Käufe, die gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) bei uns tätigen. Mit Vertragsschluss werden diese Bedingungen integraler Bestandteil des Kaufvertrags.
§ 2 Gewährleistung (Mängelhaftung) und Haftungsbegrenzung
Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Hardware beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer. Für gebrauchte Hardware wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Rügepflicht: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Hardware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und solche innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Lieferung schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben (7) Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware im Hinblick auf den Mangel als genehmigt (§ 377 HGB).
Nacherfüllung: Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Haftungsausnahmen: Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten ausdrücklich nicht für:
Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen;
Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen;
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
Fälle, in denen wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
§ 3 Freiwillige Hardware-Garantie (Back-to-Back-Garantie)
Garantieversprechen und Kopplung: Unabhängig von deinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewähren wir eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie auf die gelieferte Hardware. Diese Garantie ist inhaltlich, räumlich und zeitlich vollständig an die jeweils gültigen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers des spezifischen Hardware-Produkts gekoppelt ("Herstellergarantie").
Dynamische Laufzeit: Die Garantielaufzeit entspricht exakt der vom jeweiligen Hersteller für das spezifische Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesenen Garantiefrist. Gewährt der Hersteller für ein Produkt oder Teile davon keine Garantie, besteht auch unsererseits kein Garantieanspruch für dieses Produkt bzw. diesen Teil.
Abwicklung durch Abtretung: Im Garantiefall sind wir berechtigt, unsere eigenen Garantieansprüche gegen den Hersteller an den Käufer abzutreten. Mit der Abtretung dieser Ansprüche ist unsere Garantieverpflichtung dir gegenüber vollständig erfüllt. Der Käufer ist verpflichtet, sich zur weiteren Abwicklung und Behebung des Schadens direkt an den autorisierten Kundenservice oder Support des Herstellers zu wenden.
Kostenbeschränkung: Nebenkosten, die nicht vom Garantieumfang des Herstellers abgedeckt sind (z. B. Kosten für den Transport zum Hersteller, Ausbau-, Einbau- oder Reisekosten), sind von dieser Garantievereinbarung ausgeschlossen und vom Käufer selbst zu tragen.
§ 4 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist unser Geschäftssitz.