Bun­des­ge­richts­hof-Urteil: Haf­tung für Pri­vat­per­so­nen bejaht

Der Bun­des­ge­richts­hof hat heu­te die Haf­tung für Pri­vat­per­so­nen, die ihren WLAN-Zugang nicht aus­rei­chend schüt­zen, bejaht.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat heu­te die Haf­tung für Pri­vat­per­so­nen, die ihren WLAN-Zugang nicht aus­rei­chend schüt­zen, bejaht. Das mit Span­nung erwar­te­te Urteil dürf­te auch für Hotels, Cafés und sons­ti­ge gewerb­li­che Anbie­ter von Inter­es­se sein, die ihren Gäs­ten und Kun­den einen mobi­len Zugang zum Inter­net anbie­ten. Zu die­sem Anlass haben wir gemein­sam mit der auf Urhe­ber- und Inter­net­recht spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei WILDE BEUGER & Sol­me­cke eine Pres­se­mit­tei­lung her­aus­ge­ge­ben und einen Info­text geschrieben.

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