Bundesgerichtshof-Urteil: Haftung für Privatpersonen bejaht
Der Bundesgerichtshof hat heute die Haftung für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang nicht ausreichend schützen, bejaht.
Der Bundesgerichtshof hat heute die Haftung für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang nicht ausreichend schützen, bejaht. Das mit Spannung erwartete Urteil dürfte auch für Hotels, Cafés und sonstige gewerbliche Anbieter von Interesse sein, die ihren Gästen und Kunden einen mobilen Zugang zum Internet anbieten. Zu diesem Anlass haben wir gemeinsam mit der auf Urheber- und Internetrecht spezialisierten Kanzlei WILDE BEUGER & Solmecke eine Pressemitteilung herausgegeben und einen Infotext geschrieben.