Das „Logg­mit­tel“ — WLAN in den Sta­tio­nen und Fahr­zeu­gen der BVG

Seit 2019 stat­tet die BVG neben den U‑Bahnhöfen auch ihre Bus­flot­te mit dem Ser­vice aus und erwei­tert das Gesamt­an­ge­bot kontinuierlich.

Tag und Nacht sind die gel­ben Fahr­zeu­ge der Ber­li­ner Ver­kehrs­be­trie­be (BVG) in Ber­lin unter­wegs. In der Haupt­stadt nut­zen rund 1 Mil­li­ar­de Fahr­gäs­te jähr­lich das viel­sei­ti­ge Ange­bot von Deutsch­lands größ­tem Ver­kehrs­be­trieb. Über die 173 U‑Bahnhöfe ver­teilt, stei­gen jähr­lich etwa 580 Mil­lio­nen Fahr­gäs­te in die Züge der BVG ein oder um.

In den Jah­ren 2015 und 2016 wur­den die U‑Bahnhöfe dabei suk­zes­si­ve mit kos­ten­frei­en WLAN-Hot­spots für die Pend­ler und Besu­cher der Stadt aus­ge­stat­tet. Seit­dem sind die Nut­zer­zah­len des BVG Wi-Fi an den U‑Bahn-Sta­tio­nen ste­tig gestie­gen und bewe­gen sich aktu­ell­mo­nat­lich im zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich. Auch in den Fahr­zeu­gen erfreut sich das WLAN gro­ßer Beliebt­heit. Seit 2019 stat­tet die BVG ihre Bus­flot­te mit dem Ser­vice aus und erwei­tert das Gesamt­an­ge­bot auch in den neu­es­ten Ange­bo­ten wie z. B. dem Ridesha­ring „Berl­Kö­nig“ oder an den Mobi­li­täts­hubs „Jel­bi“ kon­ti­nu­ier­lich. So ver­brei­tet sich das BVG Wi-Fi, in das sich Pend­ler und Rei­sen­de immer wie­der kos­ten­frei ein­log­gen kön­nen, zuneh­mend in Berlin.

War­um WLAN?

Als 2015 WLAN bei ÖPNV-Unter­neh­men noch eher als unge­wöhn­lich galt, hat die BVG mit der euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung ihres öffent­li­chen WLANs neue Wege für die Fahr­gäs­te ein­ge­schla­gen. Erklär­tes Ziel war es nicht nur, mit dem WLAN einen zusätz­li­chen Kom­fort für die Fahr­gäs­te zu bie­ten, viel­mehr soll­te sich das WLAN in die immer viel­fäl­ti­ger wer­den­den digi­ta­len Ser­vice­an­ge­bo­te der Ber­li­ner Ver­kehrs­be­trie­be ein­rei­hen. Hier­zu zäh­len bei der BVG Smart­phone-Apps mit Fah­r­in­for­ma­tio­nen in Echt­zeit, Mobi­li­täts­an­ge­bo­ten im Stadt­ge­biet und der Mög­lich­keit digi­ta­le Tickets zu erwer­ben eben­so wie die kon­ti­nu­ier­li­che Erneue­rung der Flot­te. Die Anfor­de­run­gen an das WLAN-Ange­bot waren des­halb von Anfang an auf mög­li­che Erwei­te­run­gen aus­ge­legt. So wur­de mit der For­de­rung eines Roa­mings zwi­schen den U‑Bahnhöfen und der auto­ma­ti­schen Ver­bin­dung der Fahr­gäs­te mit dem ange­bo­te­nen Netz zwei wich­ti­ge Bau­stei­ne für den aktu­el­len und zukünf­ti­gen Fahr­gast­kom­fort gefordert.

An den öffent­li­chen Hot­spots muss­te ein Jugend­schutz­fil­ter akti­viert wer­den und die ver­füg­ba­ren Band­brei­ten soll­ten ein­fach und fair auf alle Nut­zer ver­teilt wer­den. Die BVG sah dabei von vorn­her­ein nicht nur die Vor­tei­le für die Nut­zer, son­dern eben­so die Mög­lich­keit mit Eigen­wer­bung auf den Log­in-Sei­ten der Hot­spots wich­ti­ge Pro­duk­te, wie die eige­ne Ticket-App, direkt in den Fokus der Fahr­gäs­te zu stellen.

Ein­fach, sicher und flexibel

Die BVG hat sich nach der Aus­schrei­bung für die Aus­stat­tung der U‑Bahnhöfe mit dem WLAN-Ser­vice von HOTSPLOTS, einem Ber­li­ner WLAN-Ser­vice-Pro­vi­der, ent­schie­den. HOTSPLOTS betreibt heu­te mehr als 17.000 Hot­spot-Stand­or­te euro­pa­weit, dar­un­ter sta­tio­nä­re Stand­or­te wie die BVG U‑Bahnhöfe, aber auch eine stei­gen­de Anzahl von mobi­len Hot­spots in Bus­sen und Bah­nen des ÖPNV.

Mit den WLAN-Ser­vices von HOTSPLOTS wer­den die Anfor­de­run­gen der BVG in vol­lem Umfang erfüllt. Die Nut­zung des BVG Wi-Fi ist für die Fahr­gäs­te ein­fach und ohne jeg­li­che Regis­trie­rung mit per­sön­li­chen Daten mög­lich: Über einen Log­in-But­ton bestä­ti­gen die Fahr­gäs­te die Nut­zungs­be­din­gun­gen und log­gen sich so nur mit einem Klick direkt in den WLAN-Hot­spot ein. Die Nut­zungs­zeit oder das Daten­vo­lu­men wird beim Ange­bot der BVG nicht limitiert.

Sobald ein End­ge­rät ein­mal mit dem Hot­spot ver­bun­den ist, ver­bin­det es sich am nächs­ten U‑Bahnhof, beim Umstei­gen oder beim War­ten auf die Bahn zur Rück­fahrt auto­ma­tisch wie­der. Die­ser Auto-Log­in ist für die Fahr­gäs­te der BVG auf sie­ben Tage ange­legt. Das heißt kon­kret, wenn ein Pend­ler jeden Tag oder mehr­fach in einer Woche den WLAN-Ser­vice nutzt, bekommt er die Log­in-Sei­te mit den Nut­zungs­be­din­gun­gen tat­säch­lich erst nach sie­ben Tagen ohne jeg­li­che Ver­bin­dung zu den BVG Hot­spots wie­der ange­zeigt. Die­se Kom­fort-Funk­ti­on in Ver­bin­dung mit einem Ber­lin-wei­ten Roa­ming über alle U‑Bahn-Sta­tio­nen, Bus­se und Mobi­li­täts­hubs der BVG ermög­licht das Sur­fen im BVG Wi-Fi ohne Einschränkungen.

Die Nut­zer­da­ten des öffent­li­chen WLAN-Hot­spots wer­den über hoch­ver­füg­ba­re, red­un­dan­te HOTSPLOTS Appli­ance XL als Gate­ways von den U‑Bahnstationen aus ins Inter­net gelei­tet. Mit­tels des durch HOTSPLOTS ent­wi­ckel­ten VPN-Pro­to­kolls wird die ver­füg­ba­re Band­brei­te des WLANs in den Fahr­zeu­gen fair ver­teilt und die Aus­nut­zung des LTE-Daten­vo­lu­mens wird optimiert.

HOTSPLOTS ist als WLAN-Ser­vice-Pro­vi­der für die BVG der Dienst­leis­ter, über den Aus­künf­te an Behör­den u. a. zu recht­li­chen Anfra­gen bei­spiels­wei­se bei miss­bräuch­li­cher Nut­zung der Hot­spots, erteilt wer­den. Auch nach dem Weg­fall der Stö­rer­haf­tung ist die recht­li­che Absi­che­rung von öffent­li­chen Hot­spots wei­ter ein wich­ti­ges The­ma. So ist Miss­brauch eines WLAN-Hot­spot im straf­recht­li­chen Sinn (z. B. Ver­brei­tung von Hass­kom­men­ta­ren) kein Fall, der unter die Stö­rer­haf­tung fal­len wür­de. Mit der euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ist auch die daten­schutz­recht­li­che Siche­rung eines öffent­li­chen WLAN in den Vor­der­grund gerückt. HOTSPLOTS steht hier mit sei­nem Ser­vice sowohl für Daten­spar­sam­keit bei der Spei­che­rung als auch für die Ein­hal­tung der Lösch­fris­ten. Die Bear­bei­tung von Aus­kunfts­an­fra­gen der End­nut­zer erfolgt eben­so über den Service-Provider.

Von der Sta­ti­on in die Fahrzeuge

Der Rund-Um-Ser­vice von HOTSPLOTS mit den viel­fäl­ti­gen tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten und dem fle­xi­blen Ange­bot für die Fahr­gäs­te hat in den U‑Bahnhöfen sta­tio­när voll­kom­men über­zeugt. Ende 2018 wur­de des­halb mit der Aus­wei­tung des Ange­bots auf die Bus­se der BVG begonnen.

Nach der Anlauf­pha­se mit 30 Bus­sen fah­ren Mit­te 2019 bereits etwa 300 Bus­se auf den hoch fre­quen­tier­ten Stre­cken in der Ber­li­ner Innen­stadt mit dem WLAN-Ange­bot an Bord. Hier ist selbst­ver­ständ­lich, dass die glei­chen Anfor­de­run­gen wie an das sta­tio­nä­re WLAN gestellt wer­den. Alle mobi­len Hot­spots sind ent­spre­chend Teil des BVG-Roa­mings und der Auto-Log­in greift auf den End­ge­rä­ten, egal ob ein Fahr­gast in einem der Bus­se unter­wegs ist, oder an einer Sta­ti­on auf die U‑Bahn wartet.

Mobi­li­tät ver­än­dert sich. Des­halb tes­tet auch die BVG zuneh­mend neue Ange­bo­te. Zu nen­nen ist hier der Ridesha­ring-Ser­vice „Berl­Kö­nig“ und die Mobi­li­täts­hubs „Jel­bi“. An letz­te­ren kann zwi­schen den Sha­ring-Fahr­zeu­gen unter­schied­li­cher Anbie­ter gewech­selt wer­den. Hier ste­hen nicht nur Leih­fahr­rä­der oder Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung, auch der Umstieg in Bus, Stra­ßen­bahn und U‑Bahn ist schnell und ein­fach mög­lich. Alle Mobi­li­täts­an­ge­bo­te sind eng mit­ein­an­der ver­knüpft. Mobi­li­täts­dienst­leis­ter sind per App aktiv und die Ziel­grup­pe ist online. Da ist der wei­te­re Aus­bau der kos­ten­frei­en Hot­spots von den Bahn­hö­fen über die Bus­se bis hin zu Stra­ßen­bah­nen und Ridesha­ring als Ser­vice für die Fahr­gäs­te der BVG eine logi­sche Konsequenz.

Lesen Sie den kom­plet­ten Arti­kel im PDF (Aus­zug “Regio­nal­ver­kehr” Aus­ga­be 6/2019). Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der Zeit­schrift “Regio­nal­ver­kehr”.