Rechtssicheres WLAN
Nach dem Bundestag hat am 22.September auch der Bundesrat das neue WLAN-Gesetz verabschiedet. Was steckt tatsächlich dahinter und welche Konsequenzen treffen die Standortinhaber von öffentlichen WLAN Hotspots oder auch unsere Partner?
Wenn das Gesetz letztendlich in Kraft tritt, bleiben trotzdem beispielsweise die „Netzsperren“ nach Urheberrechtsverletzungen unklar. Es ist für Anbieter eines öffentlichen WLAN offen, wie konkrete Auflagen aussehen können und wie Gerichte in etwaigen Fällen urteilen werden.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Vorratsdatenspeicherung. Einige Klagen und Eilanträge wurden im Frühsommer 2017 formuliert, aber eine endgültige Entscheidung der Gerichte steht noch aus. Aus diesem Grund wurde die Vorratsdatenspeicherung von der Bundesnetzagentur vorerst ausgesetzt. Sollten die Entscheidungen der Gerichte für die Vorratsdatenspeicherung ausfallen, müssen WLAN-Betreiber weit reichende technische Auflagen erfüllen.
Wir haben für unsere Kunden das Sicherheitskonzept in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung angepasst, Systeme aufgesetzt und Hardware angeschafft, dann aber nach dem Aussetzen der BNetzA nicht mit der Speicherung begonnen.
Eine professionelle Hotspot-Lösung, wie sie von HOTSPLOTS angeboten wird, bietet Rechtssicherheit. Für Sie als Kunde und für unsere Installations- und Servicepartner ändert sich nichts. Wir behalten die Änderungen im Blick und setzen die Anforderungen zentral um! Laden Sie für weitere Details unser Informationsblatt zur aktuellen Gesetzeslage herunter.