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Aktuelle Meldungen

Neuigkeiten und Pressebereich

Mit über 20 Jahren Erfahrung ist die hotsplots GmbH zu einem der größten europäischen Anbieter von drahtlosen Internetlösungen geworden. Unsere innovative Technologie bewährt sich täglich tausendfach in Gastronomie und Hotellerie, Touristik und Events, in Bussen und Bahnen, Bibliotheken, Einkaufspassagen und vielem mehr.

Wir stellen Ihnen hier aktuelle Pressemitteilungen von HOTSPLOTS und News rund um Veranstaltungen und technische Entwicklungen im WLAN Bereich vor.

2.000ster Hotspot mit WLAN online

2.000ster Hotspot mit WLAN online

Expansionskurs: Vor wenigen Tagen wurde die Marke von 2.000 aktiven WLAN-Hotspots überschritten. Der Jubiläumshotspot gehört zu den Stuttgarter Kolpinghäusern e.V.
HOTSPLOTS jetzt in über 130 Jugendherbergen

HOTSPLOTS jetzt in über 130 Jugendherbergen

Mit den Jugendherbergen im Nordwesten hat HOTSPLOTS bereits den siebten Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) als Kunden für seine mobile Internetlösung gewonnen.
HOTSPLOTS powered Biathlon Worldcup

HOTSPLOTS powered Biathlon Worldcup

HOTSPLOTS powered Biathlon Worldcup HOTSPLOTS sorgt in Kooperation mit einem Installationspartner für den mobilen Zugang zum Internet beim Biathlon Weltcup in Ruhpolding.
1.500ster WLAN-Hotspot installiert

1.500ster WLAN-Hotspot installiert

1.500ster WLAN-Hotspot installiert Mit der Installation des 1.500sten Hotspots erzielt HOTSPLOTS eine neue Rekordmarke und festigt seine Position als TOP-3-Anbieter im Markt.
Neue Firmware-Generation 3.0

Neue Firmware-Generation 3.0

Neue Firmware-Generation 3.0: Ab sofort ist unsere neue Firmware Generation 3.0 veröffentlicht. Sie basiert auf dem aktuellen OpenWrt "backfire" und unterstützt wesentlich leistungsfähigere Hardware als unsere Vorgängerversion.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 02.03.2010 verfügt, dass die §§ 113a und 113b zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz gegen das Grundgesetz verstoßen und nichtig sind.